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Salzburger Festspiele: Klage ist abgewiesen

Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat am Freitag das Urteil zugestellt. Die Seite des Klägers kündigt Berufung an.

Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat die Klage eines Chorsängers der Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor gegen den Salzburger Festspielfonds in allen Punkten abgewiesen. Dies teilten die Salzburger Festspiele am Freitag mit, als ihnen das Urteil zustellt worden war. Damit sei bestätigt, dass dem Kläger - also dem Chorsänger - keine Ansprüche im Zusammenhang mit den 2020 coronabedingt erfolgten Absagen zustünden, heißt es in der Mitteilung der Salzburger Festspiele. Folglich hätten sich alle Anschuldigungen, die der Bayerische Kammersänger Wolfgang Ablinger-Sperrhacke als Vertreter von "art but fair United" gegen die Salzburger Festspiele und deren Direktorium vorgebracht habe, "als unrichtig und vollkommen haltlos herausgestellt".

Auch das Arbeits- und Sozialgericht Wien bestätigte auf SN-Anfrage: Das Klagebegehren sei abgewiesen. Denn es habe "kein Bühnendienstverhältnis mit dem Salzburger Festspielfonds" bestanden. Der Chorsänger habe "sämtliche Weisungen von der Konzertvereinigung Wiener Staatsoper erhalten", und diese habe ihn ausgewählt sowie für Proben und Auftritte eingeteilt. Dass die Salzburger Festspiele An- und Abmeldung zur Sozialversicherung abgewickelt und Ende August das von der Konzertvereinigung errechnete Entgelt gezahlt haben, begründet also kein Dienstverhältnis.

Darauf erwidert Wolfgang Ablinger-Sperrhacke am Freitag im SN-Gespräch: "Das Urteil ist haarsträubend und aus unserer Sicht teilweise sachlich falsch, wir werden in Berufung gehen." Nächste Woche werde es "eine ausführliche Stellungnahme" geben.

Zur Erinnerung: Ein Chorsänger der Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor hatte im November 2022 die Salzburger Festspiele beim Arbeits- und Sozialgericht geklagt, da er für 2020 zunächst engagiert, doch in dem wegen der Pandemie reduzierten Programm nicht vorgesehen war. Denn die Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor konnte 2020 für Opern in Salzburg statt geplanter über 150 nur etwa 30 Chorsänger stellen, da war der Kläger nicht mehr dabei. Dieser pochte per Klage beim Arbeits- und Sozialgericht in Wien auf Vertragseinhaltung sowie Kompensation durch die Salzburger Festspiele und wurde von Wolfgang Ablinger-Sperrhacke und der Initiative "art but fair United" unterstützt.

Das jetzt ergangene Urteil fasst der von den Salzburger Festspielen betraute Anwalt Michael Pallauf zusammen: "Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass zwischen dem Kläger und der beklagten Partei kein Vertragsverhältnis bestanden hat." Dem 19-seitigen Urteil zufolge gibt es also zwischen Chorsänger und Salzburger Festspielen kein direktes Vertragsverhältnis. Vielmehr haben die Salzburger Festspiele einen Vertrag mit der Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor, die wiederum die Sänger aussucht und beauftragt.

Im Gerichtsverfahren sei nicht nur "die faktische Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses", sondern auch die praktische Umsetzung - also: "wie wird der Vertrag gelebt" - überprüft worden, schildert der kaufmännische Direktor der Salzburger Festspiele, Lukas Crepaz, im SN-Gespräch. Alle vom Gericht befragten Zeugen hätten bestätigt, dass "die Salzburger Festspiele einen fertig einstudierten Chor engagieren"; sie nähmen weder Einfluss auf die Auswahl einzelner Sängerinnen und Sänger noch auf deren Diensteinteilung in Salzburg oder Wien. Mit dem Urteil sei die Klage des Choristen abgewiesen, auch die Androhung als "Musterklage" und die Behauptungen anderer Rechtsverstöße "sind widerlegt", sagt Lukas Crepaz und versichert: Damit sei aus Sicht der Salzburger Festspiele der Streitfall erledigt.

Wie berichtet wurden bis Jänner 2024 - also vor dem nun ergangenen Arbeitsrechtsurteil - alle von "art but fair United" wegen dieser Sache erhobenen strafrechtlichen Anzeigen abgewiesen.

Zwar ist aus Sicht der Salzburger Festspiele dieser Streit wegen eines Sängers in einem Opernchor geklärt. Doch werde für die Verhandlung des Nachfolgevertrags des noch bis 2026 gültigen Rahmenvertrags zwischen Salzburger Festspielen und Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor geprüft, welche Anpassungen im Wortlaut vor dem Hintergrund dieses Urteils vorgenommen werden sollten, kündigte Lukas Crepaz an. Geklärt werden solle zum Beispiel, ob überhaupt die Salzburger Festspiele die Sozialversicherung für Chorsänger abwickeln sollten. Auch das Ergebnis der Rechtsprechung in einem anderen Streitfall - von Arnold-Schönberg-Chor und Theater an der Wien über die Frage von Chorsängern als Werkvertragsnehmer - werde eingearbeitet. Allerdings betont Lukas Crepaz: Das jetzt ergangene Urteil bestätige, dass "das bisherige Rechtsverhältnis von Salzburger Festspielen und Konzertvereinigung rechtens und korrekt ist".

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